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   BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96   

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https://dejure.org/1996,5626
BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96 (https://dejure.org/1996,5626)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1996 - XII ARZ 12/96 (https://dejure.org/1996,5626)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1996 - XII ARZ 12/96 (https://dejure.org/1996,5626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ehegattenunterhalt - Widerklage - Bindungswirkung - Zurückverweisung - Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 6
    Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach verzögerter Mitteilung; Zurückweisung eines Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96
    Mit der Mitteilung an die Parteien wurde der Verweisungsbeschluß wirksam (vgl. Senatsbebeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ARZ 2/95 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 8 = FamRZ 1995, 551 [BGH 22.02.1995 - XII ARZ 2/95]) und damit zugleich bindend im Sinne von § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO.
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96
    Gründe, die der Bindungswirkung des - auf entsprechenden Antrag des Widerklägers vom 2. Juli 1996 ergangenen (vgl. zur rechtlichen Bedeutung dieses Erfordernisses für die Bindungswirkung Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1 - FamRZ 1987, 56) - Beschlusses des Amtsgerichts Gladbeck vom 24. Juli 1996 sonst entgegenstehen könnten, sind ebenfalls nicht ersichtlich.
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96
    Die von dem Amtsgericht Oberhausen angestellten Zweckmäßigkeitserwägungen zu einheitlicher Verhandlung und Entscheidung über den Ehegatten und den Kindesunterhalt sind nach Abtrennung und zwischenzeitlicher Erledigung des Verfahrens betreffend den Kindesunterhalt - inzwischen überholt, davon abgesehen aber für die Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 24. Juli 1996 ohnehin ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 14.11.1984 - IVb ARZ 55/84

    Verweisung einer abgetrennten Verbundsache über nachehelichen Unterhalt -

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96
    Dieses hatte mit dem Beschluß vom 15. Mai 1996 ausdrücklich und unmißverständlich lediglich die "Übernahme des Rechtsstreits abgelehnt", sich da mit seinerseits für örtlich unzuständig erklärt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1984 - IVb ARZ 55/84) und diese Entscheidung in den Gründen inhaltlich erläutert.
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